Ausbildungszeit Theorie
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Klassen |
Grundstoff * |
Zusatzstoff |
|
A |
12 / 6 |
4 |
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A1 |
12 / 6 |
4 |
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B |
12 / 6 |
2 |
|
AM |
12 / 6 |
2 |
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L |
12 / 6 |
2 |
* Der Grundstoff vermindert sich um 6
Doppelstunden, wenn der Bewerber/ die Bewerberin bereits eine
Fahrerlaubnis besitzt. (§4 Abs. 3 FarschAusbO)
Die theoretische Ausbildung für die Klasse B schließt die
Ausbildung für die jeweilige Anhängerklasse ein. (§4
Abs. 5 FarschAusbO)
Ausnahmen von der Ausbildungsverpflichtung regelt §7 Abs. 1
FarschAusbO z.B. bei Neuerteilung einer allgemeinen
Fahrerlaubnis nach vorhergegangener Entziehung oder bei Erteilung
einer Fahrerlaubnis auf Grund einer ausländischen Fahrerlaubnis
usw.
