gültig für land- oder forstwirtschaftlich
genutzte Zugmaschinen mit maximal 40 km/h bbH. Mit Anhängern ist
höchstens 25 km/h erlaubt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler
und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bbH von
höchstens 25 km/h haben.
Alter: 16 Jahre
Sonstige Regelungen: keine
