Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über
50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über
15 kW.
Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für
Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse
"A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung
erforderlich.
Einschluss: Klassen A1, A2 und AM
