zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45
km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50
ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum
max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei
Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal
50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei
Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.
Alter: ab 16 Jahren (Ausnahmeregelung in Sachsen,
Sachsen-Anhalt undThüringen ab 15 Jahren)
Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen,
Zusammenfassung der "alten" Klassen M
und S
