Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige
Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf
höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der
Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der
Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem
Fahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen
Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der
Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des
Zugfahrzeugs entsprechen".
